2021-08

Über Unterschiede zwischen Darstellung & Realität!

„Bringen Sie den Kindern eine große Flasche Selters!“, so hat mein Vater im Jahre 1939 für seine drei kleinen Kinder – dazu zählte ich auch – in einem Restaurant oder Ausflugslokal Mineralwasser bestellt. Für mich war deshalb „Selters“ über viele, viele Jahre das Synomym für Mineralwasser. Das änderte sich in dem Moment, als ich um 25 Jahre später den Namen „Selters“ in Verbindung mit einem Rennfahrer vernahm. Da lernte ich, dass es zwei „Selters“ gibt: Eins im Westerwald, woher der Rennfahrer, eins im Taunus, woher das bekannte Mineralwasser kam. - Mir ist das jetzt erst wieder – nach der Hochwasser-Katastrophe an der Ahr – eingefallen, weil aus Selters – von eben dem mir bekannten Rennfahrer aus den 60ern, Udo Schütz – eine kostenlose Spende kam. In Gesprächen, bei denen ich zuhören durfte, wurde diese Spende im gleichen Atemzug mit der Hilfeleistung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG genannt, die rd. 60.000 qm Fläche zur Einrichtung eines „Hilfezentrums“ zur Verfügung gestellt hatte, von dem aus den Geschädigten an der Ahr geholfen werden sollte. - So wie „früher“ so manches Mineralwasser einfach „Selters“ genannt wurde, so wird evtl. auch heute so manche „Hilfeleistung“ unter „kostenlos“ eingeordnet. - Das muss nicht so sein. - Und so habe ich dann auch als Journalist in diesem Fall „zur Sache“ recherchiert. - Über das Ergebnis informiere ich meine Leser in der folgenden Geschichte:

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Dr. jur. Pföhler: Ein Landrat ohne Verantwortung?

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat u.a. gegen diesen interessanten Beamten nach der Hochwasser-Katastrophe an der Ahr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Rahmen dieser Untersuchung auch eine Durchsuchung der Kreisverwaltung vorgenommen, der Dr. jur. Jürgen Pföhler als Landrat vorsteht. Als Landrat hat man lt. Gesetz gerade im Katastrophenfall eine besondere Verantwortung und man wird – nachdem man in diese Position gewählt wurde – auch in einem Sonderlehrgang entsprechend geschult. - Da wird Dr. jur. Jürgen Pföhler keine Ausnahme gewesen sein. - Dass er aber trotzdem eine Ausnahme ist, hat er dem untersuchenden Staatsanwalt zum Zeitpunkt der Untersuchung klar gemacht: Er habe schon seit Jahren die Verantwortung im Katastrophenfall einem seiner fähigen Mitarbeiter übertragen. Schriftlich! So auch im Fall der Ahr-Hochwasserkatastrophe. Und er hat festgestellt: „Ich bin Jurist!“ - Wobei sich bei der folgenden Pressekonferenz der leitende Staatsanwalt zu der Bemerkung hinreissen ließ: „Aber sonst können Juristen eigentlich alles!“ - Dr. jur. Jürgen Pföhler ist nun seit dem Jahre 2000 – seit mehr als 20 Jahren! - Landrat des Kreises Ahrweiler, dem lt. Gesetz eine besondere Aufgabe im Katastrophenfall zukommt. - Nachdem er jetzt gegenüber der Staatsanwaltschaft seine „Unfähigkeit“ im Katastrophenfall eingeräumt hat – oder wie soll man die Delegierung von Verantwortung sonst deuten? -  muss die Frage erlaubt sein:

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Dumme Frage: Sind e-Foren Spiegel der Gesellschaft?

Da habe ich vor Tagen in einer „Trilogie“ auch über die erlebte Realität des Besitzers eines e-Automobils berichtet. Weil die aktuell erlebten Fakten auch – evtl. - in Verbindung mit der dramatischen Hochwasser-Katastrophe gesehen werden können. Ich habe nüchtern die Fakten geschildert. - Einer meiner Leser hat meine Geschichte weiter zu einem e-Forum verlinkt auf dem er auch unterwegs ist, weil ihn die Entwicklung Verbrenner ./. e-Antrieb interessiert. - Er hat einen „shitstorm“ geerntet und sich darum noch mal an mich gewendet, um nachzufragen, ob das wirklich alles so stimmen würde. - Auch das mit dem „Hochvoltschein“. - Ich habe ihm dazu dann andere Veröffentlichungen im Internet heraus gesucht. Zu denen hat er dann wohl im Internet verlinkt. - Das von ihm erlebte Echo aus dem e-Forum hinterlässt bei mir – nachdem mir mein Leser dazu eine e-Mail geschrieben hat – eine dumpfe Leere. - Ich habe als Journalist nur Tatsachen  geschildert! - Wie immer nach bestem Wissen und Gewissen.

Aber die sozialen Medien, mit den ich mich persönlich kaum beschäftige, scheint eine „andere Welt“ zu sein, in der Fakten nichent zählen, in denen nur Stimmung gemacht und verbreitet wird. Dabei ist das nicht das einzige Gebiet, auf dem man eine jeweils als richtig empfundene „Religion“ mit Nachdruck und als die einzig richtige Richtung vertreten wird.

Was das e-Automobil betrifft, so gehören inzwischen viele Politiker aber auch Firmen-Obere dazu. Was mich den Kopf schütteln lässt, ist die Art, mit der man – gegen jede Vernunft – einen einzigen Weg als den richtigen bezeichnet und auch den Weg dahin geradezu fanatisch vertritt.

  • Wie die Mehrheit der Motor-KRITIK-Leser vertrete ich die Meinung: Das e-Automobil hat als Massenverkehrsmittel keine Zukunft! - Was aber nicht heißt, dass ich das e-Automobil verteufle! - Nein!
  • Das e-Auitomobil ist – vielleicht – die beste Übergangslösung!

Aber man muss auf allen Gebieten arbeiten und forschen, um den besten Kompromiss zu finden! Da tun sich geifernde e-Auto-Fans in bestimmten e-Foren der technischen Entwicklung keinen Gefallen, wenn sie das e-Automobil in seiner jetzigen Form schön reden!

Ich möchte hier aus der e-Mail meines Lesers von gestern an mich zitieren:

„Ich habe das verlinkt und bin dafür als Überbringer einer ungelegenen Botschaft fast  gesteinigt worden. Da mich der immer rüder werdende Ton in den Foren schon länger stört habe ich den Kameraden geschrieben dass sie mich nicht mehr interessieren. Ein paar wenige mit Anstand haben es bedauert.
Eigentlich schade, denn es ist dem Sinne nach ein Elektroauto-Forum. Leider ist es so, dass so ein Thema auf die Dauer keine richtige Milch mehr gibt. Die Autos sind durchentwickelt und fahren hervorragend. Also kann man sich nur noch über Belanglosigkeiten unterhalten.
Um keinen Zweifel an eventuellen Nachteilen, die jede Technik hat, aufkommen zu lassen reagieren die Elektroapostel sehr heftig. Stören kritische Gedanken doch ihre gemütlich eingerichtete und selbstgerechte ( Umwelt ) Gefühlswelt. - Solche Foren sind der Spiegel der Gesellschaft!“

Dass es den so genannten „Hochvoltschein“ wirklich gibt, möchte ich mit dem hier eingestellten Foto beweisen, dass durch einen anderen Leser möglich wurde, der mir eine Kopie seines für ihn ausgestellten „Hochvoltscheins“ zustellte. - Ich habe – um ihn vor geifernden e-Fans zu schützen – alle Namen entfernt, die eine Zuordnung zulassen würden. Aber im Text dieser „Urkunde“ ist klar zu lesen, dass es eine „BGI/GUV-I 8686 gibt, die inzwischen in „DGUV-Informationen 200-005“ zu finden ist, denen man auch Informationen zu den „Nichtelektrischen Arbeiten“ an einem e-Automobil entnehmen kann.

Im Fall des von mir in meiner Geschichte vom 3. August beschriebenen e-Automobils, das nach einem mehrstündigen Parken – nach einer vorsichtigen Wasserdurchfahrt – zwar noch mehr als 10 Kilometer anstandslos lief, aber dann nicht mehr ansprang, hat die Werkstatt bisher keinen Fehler gefunden. - Aber es läuft nicht!

  • Auch zu diesem Termin – 8. August 2021 – ist der Fehler noch nicht gefunden.

Das Fahrzeug steht noch in der Werkstatt. Inzwischen wird der Hersteller eingeschaltet und um Hilfe gebeten.

Der Besitzer des e-Automobil ist außer sich, hat kein Verständnis dafür, dass sein e-Automobil – das er geschäftlich nutzt - nunmehr seit mehr als 10 Tagen in der Werkstatt, noch nicht zum Laufen gebracht werden konnte.

Motor-KRITIK wird weiter über diesen Fall informieren!

MK/Wilhelm Hahne
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Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler!

Soeben – am Vormittag des 6. August 2021 - hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Presse informiert, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler eingeleitet hat. Gleichzeitig hat sie die Presse zu einer Pressekonferenz noch heute eingeladen. Motor-KRITIK informiert seine Leser mit der Wiedergabe dieser Information unkommentiert und ergänzt damit die eigene Berichterstattung vom 1. August 2021:

"06.08.2021 | Staatsanwaltschaft Koblenz

Unwetterkatastrophe im Ahrtal, Staatsanwaltschaft Koblenz leitet Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verspäteter Warnungen ein -Einladung zur Pressekonferenz-

-Erstmitteilung 2030 Js 44662/21 -

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 04.08.2021 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.

Am 14.07.2021 und in der Nacht zum 15.07.2021 kam es im Ahrtal zu einer Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden - nach dem derzeitigen Stand - 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse am 14./15.07.2021 vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14.07.2021 spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären. Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen (mit)ursächlich geworden ist. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.

In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ggf. im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.

Im Rahmen des Verfahrens sind heute bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die auszuwerten sein werden.

Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht besteht, der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken behafteten Erkenntnislage beruht. Gerade deshalb und wegen der Dramatik der Ereignisse und der schrecklichen Folgen, die diese gehabt haben, betont die Staatsanwaltschaft die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise.

Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist. Für Hinweise aus der Bevölkerung bleibt auch künftig die folgende Mailanschrift freigeschaltet:

unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de ."

Anmerkung von Motor-KRITIK: Die Pressekonferenz findet heute Nachmittag um 16:00 Uhr im Polizeipräsidium in Koblenz statt. - Die Tagespresse wird dazu morgen informieren.

MK/Wilhelm Hahne
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Trilogie: Auf dem Weg zurück in die Normalität?

Es folgen – ganz im Wortsinn des Titels - drei eigenständige Geschichten, die aber durch die Klammer „Katastrophe“ zusammen gehalten werden. Diese drei Geschichten entstanden dadurch, dass ich nicht im „Home-Office“ auf Informationen gewartet habe, die irgend jemand in eigenem Interesse verbreitet wissen wollte, sondern dass ich mich in Erfüllung meiner mir selbst gestellten Aufgabe als Journalist „nach Draußen“ begeben habe, dahin, wo – obwohl nur zum Umfeld eines Katastrophengebiets zählend - der tägliche Ablauf auch vom Geschehen im durch das Jahrhundert-Hochwasser geschädigte Gebiet mit geprägt wird. Ich erhalte eindrucksvolle Schilderungen von Leuten die dort freiwillig im Einsatz waren, von jungen Leuten, die eigentlich erstmals in ihrem Leben eine Katastrophe von derartigem Ausmaß erleben, das Erlebte kaum begreifen, viel Zeit brauchen werden, um ihre Eindrücke zu verarbeiten. - Ich erlebe auch Leute, die nicht gerade begeistert sind von den Aktionen, mit denen andere sozusagen „Marketingaktionen“ starten, die sie mit dem Begriff „Katastrophenhilfe“ vergolden, den Begriff damit eigentlich abwerten. - Davon soll nachstehend aber nicht die Rede sein, sondern von mir persönlich an einem normalen Wochenanfang recherchierte Geschichten, quasi „Alltäglichkeiten“, die das Bild meiner Leser von den aktuellen Ereignissen durch meine hier in der Eifel gesammelten drei Geschichten abrunden können.

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Ahr-Hochwasser: Wird eine Katastrophe zum Skandal?

„Der Katastrophenschutz (KatS) ist, als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr, nach den Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes, Aufgabe der Länder. In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz, erstellt Alarm- und Einsatzpläne beispielsweise für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, hält zusätzliche Ausrüstung für den Katastrophenschutz stützpunktartig bereit, berät und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Zuwendungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Feuerwehrhäuser sowie durch Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als oberer und dem Ministerium des Innern und für Sport als oberster Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen.“ - So ist auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums in Berlin zu lesen. - So weit dann auch die Theorie. - Wenn man jedoch einmal als Journalist versucht zu ermitteln, wie denn die Umsetzung in die Praxis tatsächlich erfolgte – und ab wann – dann muss man sich die Frage stellen:

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