Ahr-Hochwasser: Wird eine Katastrophe zum Skandal?

„Der Katastrophenschutz (KatS) ist, als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr, nach den Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes, Aufgabe der Länder. In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz, erstellt Alarm- und Einsatzpläne beispielsweise für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, hält zusätzliche Ausrüstung für den Katastrophenschutz stützpunktartig bereit, berät und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Zuwendungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Feuerwehrhäuser sowie durch Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als oberer und dem Ministerium des Innern und für Sport als oberster Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen.“ - So ist auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums in Berlin zu lesen. - So weit dann auch die Theorie. - Wenn man jedoch einmal als Journalist versucht zu ermitteln, wie denn die Umsetzung in die Praxis tatsächlich erfolgte – und ab wann – dann muss man sich die Frage stellen:

Ahr-Hochwasser: Wird eine Katastrophe zum Skandal?

Durch den Nüŕburgring-Skandal habe ich u.a. heute noch Erinnerungen, die bei mir bestimmte Eindrücke von deren Persönlichkeit hinterlassen haben. Weil einer von denen, der Landrat des Kreises Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler, heute nun – s.o. - auch eine besondere Rolle spielen muss, habe ich mich auf meine Art mal „zur Sache“ ein wenig umgehört. - Was zu dieser Geschichte geführt hat, die tatsächlich nur mit der Absicht geschrieben wird, die bisherigen offiziellen Veröffentlichungen zu ergänzen – oder auch ein wenig zurecht zu rücken. - Im Interesse der Motor-KRITIK-Leser.

Eigentlich wurden die Voraussetzungen für die jetzt wahrnehmbaren Abläufe im Katastrophengebiet an der Ahr schon im September 2020 geschaffen. Da gab es bundesweit den ersten „#Warntag“.

„Seit 2004 nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr.
Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen.“

Dieses Bundesamt hat dazu auch eine Markette entwickeln und sich schützen lassen. Nur hat das mit dem Warnen dann in 2020 nicht so richtig funktioniert. Es sollte eine Übung sein. - Und was macht man als normaler Bürger, der eine Übung „versemmelt“ hat? - Man macht sich Gedanken darüber, warum die Übung daneben ging und was man im Detail ändern muss. - Es war schließlich eine Übung, aus der man lernen sollte!

In der Politik greift man zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen: Man ersetzt den Präsidenten! - So kann man – unübersehbar! - nachweisen, dass man etwas getan hat. So gibt es denn inzwischen seit November 2020 einen neuen Präsidenten – Armin Schuster – der nun am 26. Juli 2021 vor dem Innenausschuss des Bundestages in Berlin zum aktuellen Katastrophenfall an der Ahr Bericht erstatten musste. Obwohl er – wie oben im Vorspann zu lesen – eigentlich dafür nicht verantwortlich ist. - Erst wieder für den 2. „#Warntag“ im September 2021 übernimmt der neue Präsident die Verantwortung.

  • Im aktuellen Fall trägt er sie nicht! - Es ist kein Krieg! - Aber die Bundeswehr darf helfen! - Immerhin!

Trotzdem konnte er aktuell eine interessante Aussage zur Katastrophe an der Ahr machen:

  • Die Kreisverwaltung Ahrweiler habe als eine der wenigen in diese Fall keine Warn-App (NINA) beauftragt. Lt. Aussage des Berlin-Korrespondenten des SWR hatte das aber in 143 anderen Fällen funktioniert. Nur der Landrat des Kreises Ahrweiler hatte offenbar seinen Ermessens-Spielraum genutzt und keine Warnung der Bevölkerung an der Ahr auf diesem Weg veranlasst!

Das passt zum Landrat, der eigentlich – und nicht nur in diesem Fall – schon mal interessante Entscheidungen getroffen hat. So ist er rechtzeitig als Aufsichtsrat bei der dann später insolventen Nürburgring GmbH ausgestiegen. Die Bürger seines Kreises hat das zwei Millionen Euro gekostet, weil der Kreis in dieser Höhe an der Nürburgring GmbH beteiligt war.

Dr. Pföhler hat z.B. bei der Eröffnung einer capricorn-Firma im Meuspather Industriegebiet vor Jahren schon mal eine interessante Rede geschwungen, mit der er verkündete, dass nur dank der guten Arbeit seiner Baubehörde diese Firma so schnell entstehen konnte.

Dr. Pföhler hatte übersehen – oder wusste nicht – dass für das Baugenehmigungsverfahren in diesem Fall die Baubehörde in Koblenz zuständig war. Der aus diesem – anderen – Kreis vorgesehene Redner hat sich dann kaum noch getraut seine Rede vorzutragen, weil die eine ähnliche Formulierung – aber nun richtig auf „seinen Kreis“ bezogen - enthielt. - Er durfte Dr. Pföhler - schließlich ein bedeutender Lokal-Politiker - nicht lächerlich machen.

Ich persönlich habe – das möchte ich nicht unterschlagen – schon 2015 mal versucht, gegen den Landrat, Herrn Dr. Jürgen Pföhler, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten, weil er mir gegenüber eine Auskunft verweigert hat, die ich dann aber nach monatelangem Bemühen unter Einschaltung von „fragdenstaat“ erhalten habe. Dr. Pföhler, bzw. die von ihm geführte Behörde wäre eigentlich zur Auskunft verpflichtet gewesen. Aber Dr. Pföhler hatte eben – kraft seines Amtes – entschieden… - Da habe ich dann versucht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten.

Die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier war nicht zuständig, das Innenministerium in Mainz auch nicht. - Man hat mich an den 1. Kreistagsabgeordneten verwiesen, der – nicht nur CDU-Mitglied wie der Herr Landrat, sondern mit ihm auch persönlich gut bekannt – dann für die Einleitung eines Verfahrens keinen Grund sah. - Mein Versuch blieb ergebnislos!

Natürlich könne ich noch mehr Beispiele anführen, die aufzeigen würden, wie gut und scheinbar geschickt, Dr. Pföhler schon oft in seiner Position als leitender Lokal-Politiker gearbeitet hat. Da überrascht mich sein Versagen in der aktuellen Krisen-Situation nicht!

Jetzt, bei der Ahrtal-Katastrophe,  war er – wie die „Rhein-Zeitung“ es formulierte „abgetaucht“ und gab dann nach Tagen eine Pressekonferenz, die seine Arbeit in diesem Fall auch  zu „schönen“ versuchte. Aber im Verlauf der folgenden Tage wurde das Versagen des eigentlich vorhanden sein müssenden Krisenmanagements in der Kreisbehörde durch sein persönliches Versagen immer deutlicher.

Mit einem zeitlich klaren Abstand zum Eintritt des Katastrophenfalls war nun am 31. Juli 2021 in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen:

„Kritik am Vorgehen in der Katastrophennacht äußerte der Kieler Krisenforscher Frank Roselieb, denn der Krisenstab in Ahrweiler hat nach Recherchen unserer Zeitung offenbar viel zu spät auf die sich zuspitzende Lage reagiert. Aus Sicht von Roselieb trägt Jürgen Pföhler (CDU), Landrat des Ahrkreises, die Verantwortung dafür: ‚In der Stellenbeschreibung eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin zählt das Krisenmanagement zu den wenigen Tätigkeiten, die nicht wirklich delegiert werden können.‘“

Man erfuhr auch, dass das jeder Landrat und jeder Oberbürgermeister in Deutschland zu Beginn  seiner Amtszeit in eine Akademie des BBK nach Bad Neuenahr-Ahrweiler geschickt wird, um in einem Crashkurs auf eine seiner wichtigsten Aufgaben – das Katastrophen-Management – vorbereitet zu werden. - Im aktuellen Katastrophenfall hatte Landrat Pföhler das wohl nicht als seine Kernaufgabe empfunden und Verantwortung delegiert, die nach amtlicher Vorgabe nicht zu delegieren ist!

So kann man auch z.B. aktuell bei „Facebook“ zur Situation direkt nach der Katastrophe lesen:

„Die ersten Tage hatten die doch überhaupt keinen Plan, wie oder was die machen sollen. Von wegen Krisenstab. - Bis Samstagabend war alles durch die örtlichen und privaten Helfer geschehen und das THW haben nur zugeschaut. Die ersten von der Bundeswehr sind Sonntags bei uns aufgetaucht. - Mal wieder eine tolle deutsche Glanzplanung! - Da darf man ruhig mal klatschen.“

Gegenüber dem SWR hat Landrat Dr. Pföhler übrigens inzwischen die Verantwortung für mögliche Versäumnisse bei der Warnung im Ahrtal zurück gewiesen.

  • Die technische Einsatzleitung sei verantwortlich für die Alarmierung der Bevölkerung gewesen.

Dr. Pföhler differenziert da, obwohl die Gesamtverantwortung in den gültigen Verordnungen für diesen „zivilen Katastrophenfall“ eindeutig ihm zugewiesen ist!

Es scheint auch Unterschiede bei den Helfern dadurch zu geben, dass die Einen gegen Bezahlung arbeiten, die Anderen dagegen – sozusagen „ehrenamtlich“ schuften. Auch die in der Öffentlichkeit so gerne propagierte „Zurverfügungstellung“ von Flächen im Umfeld des Katastrophengebiets, von denen man in der Öffentlichkeit davon ausgeht, dass die natürlich kostenlos erfolgte und eine echte „Hilfestellung“ darstellte, muss nicht unbedingt kostenlos erfolgt sein. - Das ist nicht nur mein Eindruck!

Es gab und gibt Firmen, die mit ihren Informationen auf ihre besondere Bedeutung bei der Katastrophenhilfe für die Hochwassergeschädigten im Ahrtal aufmerksam machen. Dazu gehört z.B. auch der Besitzer, bzw. dessen Pächterfirma, die den Nürburgring ganz im Sinne einer gewinnorientiert arbeitenden Privatfirma vermarktet.

Dort war dann schon auf deren Internetseiten kurz nach der Katastrophe zu lesen:

„Derzeit nutzen Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz aus dem gesamten Bundesgebiet den Nürburgring und seine Infrastruktur als zentrales Basislager. Sie starten von hier aus in die betroffenen Gebiete des Landkreises Ahrweiler. Ministerpräsidentin Malu Dreyer machte sich am Mittwoch ebenfalls ein Bild von der Lage an der Rennstrecke. ‚Der Nürburgring ist in dieser Hochwasserkatastrophe zu einem beispiellosen Ort der Hilfe und Solidarität geworden‘, sagte Dreyer. Derzeit nutzen die Organisationen mehr als 60.000 m² des Nürburgring-Geländes. Hierzu gehören das Fahrerlager sowie angrenzende Veranstaltungsflächen und Parkplätze.“

Unsere rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin ist natürlich vor Ort gewesen und hatte am – und über – den Nürburgring gesagt:

„Sonst ein Anziehungspunkt für Motorsportfreunde aus aller Welt ist der Nürburgring in dieser Hochwasserkatastrophe zu einem beispiellosen Ort der Hilfe und Solidarität geworden. Als zentrales Basislager starten von hier aus die Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz aus dem gesamten Bundesgebiet ins Ahrtal, um die Not der Menschen zu lindern und Schäden zu beseitigen. Die Einsatzkräfte werden hier versorgt und können relativ kurzfristig eingesetzt werden. So ist sichergestellt, dass der Hilfseinsatz ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.“

Dabei war – und ist - mir z.B. bis heute nicht klar, ob die Flächen für das „Basislager“ nicht „gegen eine kleine Schutzgebühr“ zur Verfügung gestellt werden. (s. Screenshots, die an unterschiedlichen Tagen und Stunden von der Nürburgring-Internetseite gemacht wurden.) Es gab auch entsprechende Anfragen meiner Leser bei mir. Um Unklarheiten zu beseitigen und meine Leser gut informieren zu können, habe ich am 23. Juli, einem Freitag, folgende Anfrage an die Presseabteilung des Mainzer Innenministeriums gerichtet:

"Sehr geehrte Damen und Herrn,
auf Ihrer Internetseite ist nachzulesen:
'Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz, erstellt Alarm- und Einsatzpläne beispielsweise für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, hält zusätzliche Ausrüstung für den Katastrophenschutz stützpunktartig bereit, berät und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Zuwendungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Feuerwehrhäuser sowie durch Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen.'
Im o.g. Fall wurde z.B. ein Stützpunkt am Nürburgring bereit gestellt, Hotels nehmen Notleidende auf. Frau Ministerpräsidentin Dreyer unterstreicht mit ihrem Besuch die Bedeutung dieser "Maßnahmen".
Meine Frage:
Werden z.B. für die o.g. Zur-Verfügung-Stellungen vom Land Rheinland-Pfalz irgendwelche Vergütungen gezahlt?
Sind diese Vergütungen - wenn denn vorgenommen - in ihrer Höhe irgendwo gesetzlich geregelt?
Oder muss die Zur-Verfügung-Stellung immer kostenlos erfolgen?
Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne"

Da ich bis zum Donnerstag danach ohne Antwort – oder einen Zwischenbescheid – war, habe ich u.a. in einem Telefonat mit der Presseabteilung des Mainzer Innenministeriums noch einmal erinnert. Man hatte meine Anfrage vorliegen, hat auf die derzeitige Situation verwiesen, mir auch eine schnelle Bearbeitung zugesagt. - Ich warte inzwischen länger als eine Woche auf eine Antwort!

  • Weil man den „guten Eindruck“, den solche „Hilfsmaßnahmen“ erwecken, nicht mit der Angabe von nüchternen Zahlen zerstören möchte?

Wenn auch die Solidarität der Eifel-Bewohner zu ihren regional geschädigten Landsleuten riesig und überwältigend war, so sollte man doch nicht übersehen – und darum erwähnen (!) - dass es in unserer Gesellschaft Typen gibt, die die Situation für Plünderungen genutzt haben. Nicht nur das ist verachtenswert, sondern auch, wenn man Aufrufe zu Sachspenden dazu nutzt, um „Müll zu entsorgen“.

Ich habe mit Frauen gesprochen, die in Annahmestellen für Sachspenden sortiert haben und die mir – geradezu entsetzt – berichteten, dass unter den Kleider-Sachspenden nicht nur String-Tangas, Bikinis und Fastnachtskostüme (!) zu finden waren, sondern auch Abendkleider. - Wollte man mit solchen Spenden den den Hochwasser-Geschädigten Mut machen?

Eine dieser Frauen, die auch solchen Müll sortieren musste, berichtete mir, dass sie das nach Stunden nicht mehr mitmachen konnte und ihre Hilfe beim Sortieren – resigniert - am Nachmittag abgebrochen hat.

Wenn Politiker nun davon sprechen, dass man  – nach dieser Hochwasser-Katastrophe - schnellstens die Einführung eines neuen Warnsystems per SMS voran treiben will – und sogar schon in Auftrag gegeben hat - dann fühle ich mich als Wähler „auf den Arm genommen“. Seit 2018 gibt es eine entsprechende EU-Empfehlung (EU-Richtlinie 2018/1972 zum „europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“), die von den EU-Ländern dann länderspezifisch angepasst und umgesetzt werden sollte. In Deutschland wurde die Einführung de „Cell-Broadcast“-Systems immer wieder aus den verschiedensten Gründen verschoben. - Die EU hatte aber auch bis 2022 für die nationale Umsetzung Zeit gelassen!

Jetzt, nach der Hochwasser-Katastrophe, informiert der Bundesinnenminister Horst Seehofer öffentlichkeitswirksam, dass man sofort die Einführung dieses Systems in Auftrag gegeben habe.

  • Das Warnsystem „Cell-Broadcast“ macht das Verschicken von Textnachrichten an alle in einer Funkzelle eingewählten Handys - und zwar ohne Kenntnis von Telefonnummern (!) - möglich!
  • So könnte man dann praktisch gezielt Bürgerinnen und Bürger in Risikogebieten – gleich ob  bei Hochwasser-, Starkregen- oder Überflutungen – warnen!

Erst jetzt erkennt man in Berlin, was man in den Jahren zuvor verschlafen hat. Aktuell müsste man sich – zusammen mit Landrat Dr. Pföhler - eigentlich für viele Tote in der Ahr-Region verantwortlich fühlen! - Obwohl bei einer Katastrophe, die nicht mit einem Krieg in Verbindung steht, nur der jeweilige Landkreis oder/und Land die Verantwortung tragen.

  • Für meine Leser habe ich einmal den § 5 des Landesgesetz Rheinland-Pfalz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und eine Information aus dem Innenministerium RLP, Mainz als pdf-Datei am Ende dieser Geschichte in den „Anhang“ gestellt, damit auch sie über notwendige  Basis-Informationen verfügen.

Nicht nur in solchen Krisen-Situationen sind wirkliche Führungspersönlichkeiten in den letzten Jahrzehnten immer seltener geworden. Erfahrene Leute sind aus Altersgründen ausgeschieden. Im Fall der Presseabteilung im Innenministerium stellt sich z.B. die aktuelle Situation so dar, dass der bisherige Leiter, Joachim Winkler, zwar noch in einem aktuellen Organigramm (Stand 15. Juni 2021) als Leiter ausgewiesen ist, aber tatsächlich z.Zt. seinen „Resturlaub“ genommen hat um dann – weil in Pension – nicht mehr zurück zu kehren.

Man verhält sich im Innenministerium  – mit hoher Wahrscheinlichkeit - auch deshalb so zurückhaltend, damit eine gut klingende Aussage der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz (s.o.) nicht abgewertet wird. Schon durch die im Moment „verschärfte Situation“ wird immer deutlicher:

  • Vieles in unserem Land hat inzwischen „Kindergarten-Niveau“!

Muss man darum die im Katastrophenraum zu Tage tretenden Versäumnisse als normal empfinden oder weitet sich diese Katastrophe durch die immer deutlich werdenden Versäumnisse und Unklarheiten in der öffentlichen Darstellung zu einem Skandal aus?

Klar ist:

  • Viele Opfer hätten bei verantwortungsvoller Leitung und Leitung des Krisenmanagements vermieden werden können!
  • Die Hochwasserkatastrophe war in dieser Region – zurück blickend betrachtet - nicht die bisher größte!

Bei einem Hochwasser vor rd. 200 Jahren waren die Dimensionen noch gewaltiger und bei einer anderen – vor rd. 100 Jahren – waren die Dimensionen etwa ähnlich wie aktuell erlebt.

Ich notiere das in diesem Fall für die Politiker, die jetzt – im aktuellen Fall – die Klimaveränderungen der letzten Jahre – die hier nicht geleugnet werden sollen (!) - als Auslöser bezeichnen. Auch das hat aus meiner persönlichen Sicht „Kindergarten-Niveau“ und hilft Niemandem aktuell, aber auch nicht einer jungen Generation in Zukunft!

Auch in den nächsten hundert oder zweihundert Jahren wird es Hochwasser-Katastrophen im Ahrtal geben. Diese eigentlich zuverlässige Vorhersage sollte beim Wiederaufbau berücksichtigt werden!

Darum hatte ich mir auch erlaubt, schon in meiner letzten Geschichte darauf hinzuweisen und – dort wie hier – als letzten Satz geschrieben:

„Das geschädigte Hochwassergebiet wird niemals mehr so werden, wie es einmal war!“

MK/Wilhelm Hahne

Nachtrag um 16:45 Uhr: Ich habe heute nach Einstellen dieser Geschichte in meinem e-Mail-Eingang eine Antwort des Mainzer Innenministeriums auf meine oben erwähnte Anfrage in Form eines Videos gefunden, zu dem ich HIER verlinke. Es erfordert das Zuschauen und Zuhören von etwas mehr als 60 min. - Diese-Mail ging bei mir um 11:28 Uhr ein. - Ich habe darin keine Antwort auf meine Frage gefunden und noch einmal um eine präzise Antwort auf meine nun auf einen einzigen Fall präzis benannten Fall gebeten. - Sobald diese Antwort eingeht, wird sie auf diesen Seiten veröffentlicht. - W.H.

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