Ortsbürgermeister: Staats- oder Volksdiener?

Es gibt in der Eifel reiche und arme Ortsgemeinden. Ihnen steht jeweils ein Ortsbürgermeister vor, der von den Bürgern gewählt ist und deren Interessen er durch eine entsprechende Führung der Amtsgeschäfte zu wahren hat. - Meinen wir bei Motor-KRITIK. - Wie in allen Bereichen des Lebens liegen auch bei den Ortsgemeinden arm und reich manchmal nahe beieinander. Meuspath, nahe dem Nürburgring gelegen, und aus Sicht oberflächlicher Beobachter mit einem Industriegebiet gesegnet, ist arm. So arm, dass diese Gemeinde, wäre sie eine Privatfirma, längst in Konkurs wäre. Amtlich geschützt, werden die Kosten dieser verarmten Gemeinde von Adenau übernommen. Die Ortsgemeinde Drees, direkt angrenzend, gehört dagegen zu den reichen Gemeinden. Der Bürgermeister dort hat es leichter. Aber darf er deswegen auch leichtsinniger sein? - Von Drees und den Handlungen seines Bürgermeisters – oder den Nicht-Handlungen – soll hier die Rede sein. - Wobei so nebenbei die Frage zu klären wäre:

Ortsbürgermeister: Staats- oder Volksdiener?

In Drees dient Josef Heimer, erledigt die Dienst- und Amtsgeschäfte eines Ortsbürgermeisters. Bei um 150 Einwohnern ist das nicht weniger als in Nachbargemeinden mit doppelter Einwohnerzahl. Als Ortsbürgermeister kümmert er sich auch um die Verträge, die seine Gemeinde möglichst nicht ärmer, sondern reicher machen sollen. - Im Interesse der Bürger, die ihn gewählt haben.

Vor ein paar Jahren hatte die Ortsgemeinde Drees eine vor dem Ort liegende alte Lavagrube an eine Firma verpachtet, die dort ein Off-Road-Gelände („Camp4Fun“) einrichten wollte, um der immer größer werdenden Gemeinde von SUV-Fahrern Gelegenheit zu bieten, nicht nur die Geländegängigkeit ihrer Fahrzeuge, sondern auch ihre eigenen Fähigkeiten beim Fahren eines Automobils im Gelände zu perfektionieren.

Das funktionierte mehr schlecht als recht. Aber man nutzte die Gunst der Stunde, als der ehrgeizige Hauptgeschäftsführer des Nürburgrings seine Angebotspalette von Firmen, zu der auch eine 41 Prozent-Beteiligung an einem (normalen) Fahrsicherheits-Zentrum am Nürburgring gehörte, um einen Off-Road-Park erweitern wollte.

Geld spielte zu der Zeit „keine Rolex“ (Kurt Beck regierte mit leichter Spenderhand) und so warf der „King vom Ring“ mit einer siebenstelligen Summe nach dieser „Geldgrube“ bei Drees, die keine „Goldgrube“ war. Eigentlich hatte sie als Off-Road-Gelände bisher mehr zum Geldversenken gedient.

Als der Landesrechnungshof die Übernahme des „Off-Road-Parks“ durch die Landesgesellschaft Nürburgring GmbH überprüfte, hat den Prüfern wohl der Atem gestockt. In ihrem Jahresbericht 2010 ist dazu ab Seite 99 zu lesen:

„Nürburgring GmbH - überhöhter Kaufpreis für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft

Die Nürburgring GmbH zahlte für den Erwerb von 90 % der Anteile an der Camp4Fun GmbH & Co. KG nahezu 1 Mio. €. Der Kaufpreis war deutlich überhöht. Die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH hatte die Entscheidung über den Kauf der Camp4Fun GmbH & Co. KG nicht sorgfältig vorbereitet und die Kaufpreisfindung nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Trotz erkennbarer Risiken unterblieb eine fundierte Unternehmensbewertung. Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsleitung unvollständig unterrichtet.“

Und man kann am Ende dieser Untersuchung, die ein Einblick in die Art von Geschäftsführung und deren Überwachung durch den Aufsichtsrat vermittelt, in einem „Ausblick“ lesen:

„Die Nürburgring GmbH beabsichtigt, den Bereich Fahrerlebnisse neu zu strukturieren. Hierzu soll die Camp4Fun mit der Nürburgring GmbH verschmolzen werden. Angesichts der Verluste von 1,4 Mio. € aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie der erwarteten weiteren Fehlbeträge sollte die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH für den Betrieb des Off-Road-Parks ein Konzept zur Verbesserung der Ertragssituation vorlegen und die weitere wirtschaftliche Entwicklung sorgfältig beobachten.“

Jahre später, im Jahre 2012, nach der Insolvenz der Nürburgring GmbH, hat Motor-KRITIK einem Gutachten der Insolvenz-Sachwalter für das Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler entnommen, wie man bei der Nürburgring GmbH dieses neue Konzept umsetzen wollte. Indem man neues Geld den alten Verlusten hinterher geworfen hat.

Die Insolvenz-Sachwalter hatten für das Insolvenzgericht ein Gutachten erstellt, praktisch eine „Bestandsaufnahme“ gemacht, in der man auf Seite 20 (Stand Oktober 2012) lesen kann:

„Der Offroad-Park ist von Mitte März bis Mitte Oktober im Betrieb und wird derzeit umgebaut. Die Investitionssumme beträgt 400.000 €. Die Wiedereröffnung steht kurz bevor.. Die bisherigen Leistungen des Parks umfassen neben dem reinen Fahren mit einem eigenen Auto unter anderem die Vermietung von verschiedenen Pkw und Quads sowie Trainingsstunden.“

Insgesamt wurden also in dieser Ex-Lavagrube der Ortsgemeinde Drees rd. 1,5 Millionen Euro „verballert“. Zu dieser Erkenntnis muss man kommen, wenn man auf Seite 20 weiter liest:

„Zum Bewertungsstichtag 20. September 2012 liegt der Marktwert der Liegenschaft nach dem anliegenden Gutachten der Jones Lang LaSalle GmbH bei 0,00 €.“

Da wundert man sich schon, wenn im „Teaser“ (Angebot) der KPMG, im Auftrag der Insolvenz-Sachwalter und des Gläubigerausschusses vorgenommen, auf Seite 44 der „OFFROADPARK“ interessierten Investoren vollmundig als „Verwertungseinheit 06“ angeboten wird.

Es gibt einen Hinweis, nach dem...

„Das Grundstück … mittels Erbbaurecht genutzt“ wird.

Auf Seite 45 findet sich auch ein Satz, der sich auf „Grund und Boden ca. 67.400 m²“ bezieht:

„Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeit bis 2045“.

Das macht stutzig, da man im Gutachten der Insolvenz-Sachwalter vom 29. Oktober 2012 - ebenfalls auf Seite 20 – nachlesen kann.

„Der Erbbaurechtsvertrag enthält ein Heimfallrecht bei Insolvenz des Erbbauberechtigten.“

Es ist sicherlich keine Frage, dass der „Erbbauberechtigte“, die Nürburgring GmbH, sich in Insolvenz befindet. Also hätte der Ortsbürgermeister, bzw. der Gemeinderat vertragsgemäß von dem vertraglich festgelegten „Heimfallrecht“ Gebrauch machen können und – im Interesse der Ortsgemeinde – auch machen müssen. - Meinen wir bei Motor-KRITIK.

Um diese „offene Frage“ zu klären, hatte ich bereits am 30. Mai 2013 den Bürgermeister von Drees in der Sache angeschrieben und ihm empfohlen – wenn noch nicht geschehen – sich um das „Heimfallrecht“ zu bemühen. Am gleichen Tag habe ich noch eine E-mail nachgesendet und eine Kopie aus dem „Teaser“ der KPMG beigefügt, damit er über das Angebot der Insolvenz-Sachwalter informiert war:

-------- Original-Nachricht --------
Betreff:
OFFORAD PARK, Drees - Meine E-mail von heute
Datum:
Thu, 30 May 2013 14:49:35 +0200
Von:
info@motor-kritik.de <info@motor-kritik.de>
An:
Heimerjos@aol.com

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

da Sie für Ihre Klage ein belastbares Dokument benötigen, stelle ich Ihnen als Anhang zu dieser E-mail die Seiten 44 und 45 aus dem KPMG-Teaser "Projekt RING" als pdf-Datei zur Verfügung, für deren vom Original nicht abweichende Richtigkeit ich mit meiner Unterschrift von heute (s. Datum) garantiere.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
 

Ich habe bis heute nichts von dem Bürgermeister gehört. Der versucht sich sich – gleich „großen Vorbildern“ - im Aussitzen der Situation.

Hier in Motor-KRITIK habe ich den Fall geschildert, was einen meiner Leser zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz angeregt hat. Ich hatte dazu Kopien aus den mir vorliegenden Kopien der Akten zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat auch reagiert und eine Akte mit dem Zeichen „2055 Ujs 278119/13“ angelegt, aber meinem Leser per 31. Oktober 2013 mitgeteilt (Posteingang 7. November 2013), dass man keinen Anlass zu Ermittlungen sieht.

Nachdem ich zu dieser bei der Staatsanwaltschaft vorliegenden „Strafanzeige gegen Unbekannt“ noch am 6. November ergänzende Angaben (in einer zweiten Sache) gemacht hatte, teilte die Staatsanwaltschaft auch mir am 14.11.2013 mit, dass man...

„kein Veranlassung“ (sieht), „ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Unterschlagung einzuleiten.“

Also habe ich meine Recherchen wieder aufgenommen, nachdem sich auch der Bürgermeister der Ortsgemeinde Drees bis heute nicht mit einer Antwort auf meine Anfrage vom 30. Mai 2013 gemeldet hatte.

Nach meiner Feststellung vom 19. November 2013 hat die Ortsgemeinde Drees von dem im Erbbaurechtsvertrag mit der Nürburgring GmbH vorgesehenen „Heimfallrecht“ bis zu diesem Termin keinen Gebrauch gemacht.

Warum? - Was ergibt sich daraus? - Wie ist unter diesen Umständen das Angebot der „Verwertungseinheit 06“ im Angebot der KPMG zu werten? - Hat die Ortsgemeinde Drees definitiv auf ihr vertragliches „Heimfallrecht“ verzichtet?

Fragen über Fragen, die auf eine Beantwortung warten und darum hier öffentlich gestellt werden. - Wenn sie denn überhaupt interessieren.

Bis heute bleiben viele Fragen offen! - Und nicht nur in dieser Sache!

MK/Wilhelm Hahne
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1 Kommentar

Lieber Herr Hahne,

<p> Lieber Herr Hahne,</p> <p> wenn ich diese Ihre Infos lese, ueberkommt mich das nackte Grauen. Sind am Ring nur inkompetente ich sag mal Wichser unterwegs,da muss einem ja das Herz bluten. Und die sog. Justiz....nimmt einfach Deckung, was ist eigentlich los, die nimmt ihre Aufgabe ueberhaupt nicht wahr, sondern nimmt es unter irgendwelchen Machtspielgruenden nicht wahr. Herzlichen Dank, dass Sie sich so bemuehen und uns Fans die Augen oeffnen.</p> <p> Herzlichen Gruss aus der Schweiz:-)</p> <p> &nbsp;</p> <p> Ihr Rainer Merlot samt meiner Frau Dorothe....</p> <p> &nbsp;</p>

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